Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Verträge und Dienstleistungen der Nasenschule Duftagenten, Inhaberin Claudia
Schwarze.
Sie müssen bei Anmeldung gelesen und akzeptiert werden, gelten aber spätestens ab Teilnahme
bzw. Beginn des Workshops, Seminars, des Kurses, Sonderevents oder der Trainingsgruppe als
akzeptiert.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur
wirksam, wenn sie von der Nasenschule Duftagenten schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Datenschutz
Sämtliche von Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten werden ausschließlich zur
Abwicklung der geschlossenen Verträge verwendet.
§ 3 Vertragsgegenstand
Die Leistungen der Nasenschule Duftagenten umfassen Gruppenstunden im Bereich Mantrailing,
Fährtenarbeit und Nasenarbeit und Veranstaltungen wie Seminare, Workshops, Sonderevents und
Kurse. Diese Leistungen werden vertraglich vereinbart und sind bindend. Die Nasenschule
Duftagenten behält sich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen eine Änderung der Trainings- bzw. Veranstaltungsangaben zu erklären, über die der
Teilnehmer vor Beginn des Trainings oder der Veranstaltung informiert wird. Die Wahl des
Trainingsortes obliegt der Nasenschule Duftagenten, die sich notwendige kurzfristige kleine
Änderungen und zeitliche Verschiebungen vorbehält.
§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss
Nach Buchung eines Angebots der Nasenschule Duftagenten erhält der Kunde sofern ein Platz
vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt verbindlich mit
Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.
Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, auch aus anderen Gründen als die überschrittene
Teilnehmerzahl, Kunden die Teilnahme an einem Angebot zu verweigern. Dem Kunden müssen
hierfür keine Gründe mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten
Angebot besteht nicht.
Sofern eine Mindestteilnehmerzahl für ein Angebot ausgeschrieben worden ist, ist die
Voraussetzung für das Stattfinden dieses Angebots, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Nasenschule Duftagenten berechtigt, den
Vertrag zu kündigen. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr an den Kunden
zurück gezahlt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an den von der Nasenschule Duftagenten angebotenen Trainings und
Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf
Verlangen nachzuweisen ist.
Der angemeldete Hund muss bei Teilnahme den obligatorischen Impfschutz haben, frei von
ansteckenden Krankheiten sein, behördlich gemeldet sein und über eine ausreichende
Tierhaftschutzversicherung verfügen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder
Ängstlichkeit seines Hundes, chronische Krankheiten oder Leistungseinschränkungen vor Beginn
des Trainings oder der Veranstaltung mitzuteilen.
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, Hunde die gerade nicht aktiv am Training
teilnehmen sind sicher im Auto zu verwahren.
Konfrontationen mit Passanten müssen allgemein vermieden werden.
Die Verkehrsordnung ist während einer Veranstaltung einzuhalten.
Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines
Hundes während der Veranstaltungen und Kurse verantwortlich.
Sollte die Nasenschule Duftagenten hinsichtlich des Tierschutzes Bedenken haben oder sollte der
Teilnehmer die allgemeinen Anweisungen missachten, kann die Nasenschule Duftagenten die
weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch
auf Erstattung der Kursgebühr.
Die Nasenschule Duftagenten ist im Falle einer Läufigkeit einer Hündin darüber vor Kursbeginn zu
informieren.
Ein erkrankter Hund oder eine läufige Hündin können vom Gruppentraining ausgeschlossen
werden. Im Falle eines Ausschlusses aus solchen Gründen besteht keine Zahlungspflicht.
Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (z. Bsp. Maulkorbpflicht) an Angeboten der
Nasenschule Duftagenten teilnehmen möchten sind verpflichtet, die Nasenschule Duftagenten im
Vorfeld über diese Auflagen zu informieren. Sollte die Nasenschule Duftagenten der Teilnahme an
einem Angebot für einen solchen Hund zustimmen, so sind die Auflagen während des Trainings
einzuhalten.
Der Umgang mit dem Hund durch Schlagen oder Treten ist untersagt. Des Weiteren sind
Starkzwangmittel wie Strom- und Stachelhalsbänder o.Ä. nicht geduldet.
Hunde können ausschließlich mit dem jeweiligen Hundehalter an Angeboten der Nasenschule
Duftagenten teilnehmen. Soll die Teilnahme an einem Angebot mit einem Vertreter des
Hundehalters erfolgen, muss die Nasenschule Duftagenten vor Beginn des Kurses darüber
informiert werden. Auf Verlangen der Nasenschule Duftagenten ist eine entsprechende Vollmacht
vorzulegen. Des Weiteren muss die vertretende Person durch die Haftpflichtversicherung des
Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt sein.
Gäste oder Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache und Erlaubnis der
Nasenschule Duftagenten am Angebot teilnehmen.
Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Angeboten der
Nasenschule Duftagenten teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte muss den Minderjährigen
beaufsichtigen. Teilnehmer ab 16 Jahren, die an einem Angebot der Nasenschule Duftagenten
teilnehmen wollen, müssen eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Eine Teilnahme an Angeboten der Nasenschule Duftagenten ist auch ohne Hund möglich.
Der Kunde ist für die Entsorgung des Hundekots verantwortlich (in der Regel durch aufheben,
eintüten und entsorgen).
§ 6 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung von der Nasenschule Duftagenten
oder Claudia Schwarze persönlich übernommen. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich
nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt wurden. Gerade hinsichtlich
mitgebrachter Hunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese eine
Haftpflichtversicherung sowie vollständiger Impfschutz bestehen muss. Der Hundehalter haftet
selbst für Sach- und Personenschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstanden sind.
Für die körperliche Eignung (auch des Hundes) zu den Veranstaltungen der Nasenschule
Duftagenten haftet der Kunde. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über
den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
§ 7 Vergütung
Die Gebühr für Veranstaltungen ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
Die vereinbarte Kursgebühr ist per Überweisung auf das nachfolgende Konto spätestens 14 Tage
nach Erhalt der Rechnung für eben diesen Kurs zu entrichten.
ING DIBA, IBAN DE78 5001 0517 5579 4616 83
Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis. Gemäß Paragraf 19 UStG
wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Sollte der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen oder der letzte Rechnungsbetrag nicht
rechtzeitig überwiesen worden sein, so hat der Kunde keinen Anspruch auf die Teilnahme an
einem nachfolgenden Angebot oder Kurs. In diesem Fall ist die Nasenschule Duftagenten dazu
berechtigt, Aufwandersatz in Höhe des Preises des Angebots oder Kurses zu verlangen.
Insbesondere bei Workshops und Seminaren oder Sonderevents, kann die Teilnahme davon
abhängig gemacht werden, dass die Gebühr zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt ist.
§ 8 Leistungshindernisse
Die Nasenschule Duftagenten händigt mit der Anmeldebestätigung einen Zeitplan für das
jeweilige Angebot aus. Dieser Zeitplan ist unbedingt einzuhalten.
Erscheint ein Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht, wird dieser in Rechnung gestellt. Das
Nachholen des Termins ist ausgeschlossen.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Nachholen der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.
Eine Absage eines oder mehrerer Termine kann sowohl durch den Kunden als auch durch die
Nasenschule Duftagenten aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere im Falle der Erkrankung.
In diesem Fall wird ein Nachholtermin vereinbart. Allgemein schlechtes Wetter stellt keinen
wichtigen Grund dar. Liegt ein wichtiger Grund zur Absage eines Termins vor, ist der jeweils
andere Vertragspartner hiervon unverzüglich zu informieren. Wird ein laufender Kurs aus
wichtigem Grund abgesagt, wird die Kursgebühr zeitanteilig zurück erstattet. Dies gilt nicht, wenn
der wichtige Grund ausschließlich auf einem Verschulden des Kunden beruht.
Bei regulären Trainingsstunden ist eine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn an die
Nasenschule Duftagenten zu melden. Bei Unterschreitung der 48 Stunden wird die
Trainingsstunde voll berechnet.
Für Seminare, Workshops, Sonderevents und Veranstaltungen gilt folgendes: der Teilnehmer kann
vor Beginn zurück treten, sofern der Rücktritt schriftlich erfolgt. Maßgeblicher Zeitpunkt des
Rücktritts ist der Eingang bei der Nasenschule Duftagenten. Seminaranmeldungen können bis 14
Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist bis zum
Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Teilnahmepreises fällig. Die
Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, jedoch muss die Nasenschule Duftagenten
einem Tausch oder einer Weitergabe des Platzes zustimmen.
Werden Teilnehmer aufgrund ihres Verhaltens von Trainingsstunden und Angeboten
ausgeschlossen, so erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück zu
treten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, sich entgegen der geltenden
Tierschutzgesetze verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Bereits gezahlte Gebühren, auch für
nicht in Anspruch genommenen Stunden, werden nicht erstattet.
Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, Trainingszeiten, -orte und -tage zu verschieben.
§ 9 Foto- und Videoaufnahmen
Zu Trainigszwecken können Fotos oder Videos von Übungseinheiten aufgenommen werden. Der
Kunde stimmt der Aufnahme solchen Materials zu, jedoch nicht der Veröffentlichung oder dem
Vorführen der Aufnahmen gegenüber Dritten – auch nicht zu Übungszwecken. Dem Vorführen
gegenüber Dritten wird nur innerhalb der Trainingsgruppe zugestimmt. Eine Veröffentlichung des
aufgenommenen Materials ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.
Sollte Bild- oder Videomaterial nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht
werden, so verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung hierfür.
Film- und Fotoaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht
gestattet.
§ 10 Copyright
Alle von der Nasenschule Duftagenten erstellten Texte (wie zum Beispiel Informationsblätter zu
theoretischen Schulungen oder Kursunterlagen), dürfen nicht vervielfältigt, verliehen, vermietet,
verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden, da sie dem Urheberrecht unterliegen.
Ausschließlich die private Nutzung solcher Texte ist erlaubt.
§ 11 Kündigung
Die Teilnahme an einer festen Gruppenstunde kann zum jeweiligen Monatsende für das Ende des
darauf folgenden Monats gekündigt werden. Der Angabe eines Kündigungsgrundes bedarf es
nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Kündigung ist schriftlich (per E- Mail oder Brief) gegenüber der Vertragspartei einzureichen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang bei der Vertragspartei.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die
Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Der Gerichtsstand ist Chemnitz.