Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Dienstleistungen der Nasenschule Duftagenten, Inhaberin Claudia Schwarze.

Sie müssen bei Anmeldung gelesen und akzeptiert werden, gelten aber spätestens ab Teilnahme bzw. Beginn des Workshops, Seminars, des Kurses, Sonderevents oder der Trainingsgruppe als akzeptiert.

Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Nasenschule Duftagenten schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Datenschutz

Sämtliche von Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der geschlossenen Verträge verwendet.

§ 3 Vertragsgegenstand

Die Leistungen der Nasenschule Duftagenten umfassen Gruppenstunden im Bereich Mantrailing, Fährtenarbeit und Nasenarbeit und Veranstaltungen wie Seminare, Workshops, Sonderevents und Kurse.

Diese Leistungen werden vertraglich vereinbart und sind bindend.

Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Trainings- bzw. Veranstaltungsangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Beginn des Trainings oder der Veranstaltung informiert wird.

Die Wahl des Trainingsortes obliegt der Nasenschule Duftagenten, die sich notwendige kurzfristige kleine Änderungen und zeitliche Verschiebungen vorbehält.

§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss

Nach Buchung eines Angebots der Nasenschule Duftagenten erhält der Kunde, sofern ein Platz vorhanden ist, eine entsprechende Anmeldebestätigung.

Der Vertrag kommt verbindlich mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.

Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, auch aus anderen Gründen als die überschrittene Teilnehmerzahl, Kunden die Teilnahme an einem Angebot zu verweigern. Dem Kunden müssen hierfür keine Gründe mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Angebot besteht nicht.

Sofern eine Mindestteilnehmerzahl für ein Angebot ausgeschrieben worden ist, ist die Voraussetzung für das Stattfinden dieses Angebots, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Nasenschule Duftagenten berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr an den Kunden zurückgezahlt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an den von der Nasenschule Duftagenten angebotenen Trainings und Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist.

Der angemeldete Hund muss bei Teilnahme den obligatorischen Impfschutz haben, frei von ansteckenden Krankheiten sein, behördlich gemeldet sein und über eine ausreichende Tierhaftpflichtversicherung verfügen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes, chronische Krankheiten oder Leistungseinschränkungen vor Beginn des Trainings oder der Veranstaltung mitzuteilen.

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde, die gerade nicht aktiv am Training teilnehmen, sind sicher im Auto zu verwahren.

Konfrontationen mit Passanten müssen allgemein vermieden werden.

Die Verkehrsordnung ist während einer Veranstaltung einzuhalten.

Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Veranstaltungen und Kurse verantwortlich.

Sollte die Nasenschule Duftagenten hinsichtlich des Tierschutzes Bedenken haben oder sollte der Teilnehmer die allgemeinen Anweisungen missachten, kann die Nasenschule Duftagenten die weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Die Nasenschule Duftagenten ist im Falle einer Läufigkeit einer Hündin darüber vor Kursbeginn zu informieren.

Ein erkrankter Hund oder eine läufige Hündin können vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausschlusses aus solchen Gründen besteht keine Zahlungspflicht.

Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (z. B. Maulkorbpflicht) an Angeboten der Nasenschule Duftagenten teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die Nasenschule Duftagenten im Vorfeld über diese Auflagen zu informieren. Sollte die Nasenschule Duftagenten der Teilnahme an einem Angebot für einen solchen Hund zustimmen, sind die Auflagen während des Trainings einzuhalten.

Der Umgang mit dem Hund durch Schlagen oder Treten ist untersagt. Des Weiteren sind Starkzwangmittel wie Strom- und Stachelhalsbänder o. Ä. nicht geduldet.

Hunde können ausschließlich mit dem jeweiligen Hundehalter an Angeboten der Nasenschule Duftagenten teilnehmen. Soll die Teilnahme an einem Angebot mit einem Vertreter des Hundehalters erfolgen, muss die Nasenschule Duftagenten vor Beginn des Kurses darüber informiert werden. Auf Verlangen der Nasenschule Duftagenten ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren muss die vertretende Person durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt sein.

Gäste oder Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache und Erlaubnis der Nasenschule Duftagenten am Angebot teilnehmen.

Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Angeboten der Nasenschule Duftagenten teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte muss den Minderjährigen beaufsichtigen. Teilnehmer ab 16 Jahren, die an einem Angebot der Nasenschule Duftagenten teilnehmen wollen, müssen eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

Eine Teilnahme an Angeboten der Nasenschule Duftagenten ist auch ohne Hund möglich.

Der Kunde ist für die Entsorgung des Hundekots verantwortlich (in der Regel durch Aufheben, Eintüten und Entsorgen).

§ 6 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung von der Nasenschule Duftagenten oder Claudia Schwarze persönlich übernommen.

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt wurden.

Gerade hinsichtlich mitgebrachter Hunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese eine Haftpflichtversicherung sowie vollständiger Impfschutz bestehen muss. Der Hundehalter haftet selbst für Sach- und Personenschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstanden sind.

Für die körperliche Eignung (auch des Hundes) zu den Veranstaltungen der Nasenschule Duftagenten haftet der Kunde. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

§ 7 Vergütung

Die Gebühr für Veranstaltungen ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.

Die vereinbarte Kursgebühr ist per Überweisung auf das nachfolgende Konto spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung für eben diesen Kurs zu entrichten.

ING DIBA
IBAN: DE78 5001 0517 5579 4616 83

Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Sollte der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen oder der letzte Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig überwiesen worden sein, so hat der Kunde keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem nachfolgenden Angebot oder Kurs. In diesem Fall ist die Nasenschule Duftagenten dazu berechtigt, Aufwandersatz in Höhe des Preises des Angebots oder Kurses zu verlangen.

Insbesondere bei Workshops, Seminaren oder Sonderevents kann die Teilnahme davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt ist.

§ 8 Leistungshindernisse

Die Nasenschule Duftagenten händigt mit der Anmeldebestätigung einen Zeitplan für das jeweilige Angebot aus. Dieser Zeitplan ist unbedingt einzuhalten.

Erscheint ein Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht, wird dieser in Rechnung gestellt. Das Nachholen des Termins ist ausgeschlossen.

Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholen der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.

Eine Absage eines oder mehrerer Termine kann sowohl durch den Kunden als auch durch die Nasenschule Duftagenten aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere im Falle einer Erkrankung. In diesem Fall wird ein Nachholtermin vereinbart. Allgemein schlechtes Wetter stellt keinen wichtigen Grund dar.

Liegt ein wichtiger Grund zur Absage eines Termins vor, ist der jeweils andere Vertragspartner hiervon unverzüglich zu informieren. Wird ein laufender Kurs aus wichtigem Grund abgesagt, wird die Kursgebühr zeitanteilig zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn der wichtige Grund ausschließlich auf einem Verschulden des Kunden beruht.

Bei regulären Trainingsstunden ist eine Absage bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn an die Nasenschule Duftagenten zu melden. Bei Unterschreitung der 48 Stunden wird die Trainingsstunde voll berechnet.

Für Seminare, Workshops, Sonderevents und Veranstaltungen gilt Folgendes: Der Teilnehmer kann vor Beginn zurücktreten, sofern der Rücktritt schriftlich erfolgt. Maßgeblicher Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang bei der Nasenschule Duftagenten.

Seminaranmeldungen können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist bis zum Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmepreises fällig.

Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Die Nasenschule Duftagenten muss einem Tausch oder einer Weitergabe des Platzes jedoch zustimmen.

Werden Teilnehmer aufgrund ihres Verhaltens von Trainingsstunden und Angeboten ausgeschlossen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, sich entgegen der geltenden Tierschutzgesetze verhält oder sich im Zahlungsrückstand befindet. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.

Die Nasenschule Duftagenten behält sich vor, Trainingszeiten, -orte und -tage zu verschieben.

§ 9 Foto- und Videoaufnahmen

Zu Trainingszwecken können Fotos oder Videos von Übungseinheiten aufgenommen werden.

Der Kunde stimmt der Aufnahme solchen Materials zu, jedoch nicht der Veröffentlichung oder dem Vorführen der Aufnahmen gegenüber Dritten – auch nicht zu Übungszwecken. Dem Vorführen gegenüber Dritten wird nur innerhalb der Trainingsgruppe zugestimmt.

Eine Veröffentlichung des aufgenommenen Materials ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.

Sollte Bild- oder Videomaterial nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden, verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung hierfür.

Film- und Fotoaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.

§ 10 Copyright

Alle von der Nasenschule Duftagenten erstellten Texte (z. B. Informationsblätter zu theoretischen Schulungen oder Kursunterlagen) dürfen nicht vervielfältigt, verliehen, vermietet, verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden, da sie dem Urheberrecht unterliegen.

Ausschließlich die private Nutzung solcher Texte ist erlaubt.

§ 11 Kündigung

Die Teilnahme an einer festen Gruppenstunde kann zum jeweiligen Monatsende für das Ende des darauf folgenden Monats gekündigt werden. Der Angabe eines Kündigungsgrundes bedarf es nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Die Kündigung ist schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber der Vertragspartei einzureichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang bei der Vertragspartei.

§ 12 Schlussbestimmung

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Der Gerichtsstand ist Chemnitz.

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Auf einen Blick

Für Anfänger und Fortgeschrittene geeignet
Maximal 6 Mensch-Hund-Teams
Dauer: ca. 4 Stunden
Teilnahme: 45 € pro Mensch-Hund-Team

Termin auf Anfrage